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European Accessibility Act vs. BFSG: Was gilt für Ihr Unternehmen?

20. April 20267 Min. Lesezeit
European Accessibility Act vs BFSG: Europakarte mit Länderflaggen und Bußgeld-Übersicht

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882). Beide haben den 28. Juni 2025 als Deadline, aber die nationalen Umsetzungen unterscheiden sich erheblich: Spanien verhängt Bußgelder bis zu 1 Million Euro, Irland droht als einziges EU-Land mit Gefängnisstrafen[1].

Das Verhältnis EAA zu BFSG

EAA (EU-Richtlinie 2019/882): Gibt den EU-weiten Mindestrahmen vor. Jedes Mitgliedsland muss sie in nationales Recht umsetzen.

BFSG: Die deutsche Umsetzung des EAA. Gilt für Unternehmen, die in Deutschland tätig sind.

Wenn Sie in mehreren EU-Ländern verkaufen: Es gelten die nationalen Gesetze der jeweiligen Länder, nicht nur das BFSG.

Was sind die Unterschiede zwischen EAA und BFSG?

Das BFSG ist eine weitgehende Eins-zu-Eins-Umsetzung ("copy out") des EAA. Die Anforderungen sind inhaltlich identisch, die Unterschiede liegen hauptsächlich in der Durchsetzung[2]:

AspektEAABFSG
ArtEU-RichtlinieDeutsches Bundesgesetz
GeltungsbereichAlle 27 EU-MitgliedstaatenDeutschland
Technischer StandardWCAG 2.1 AA (via EN 301 549)WCAG 2.1 AA (via EN 301 549)
BußgelderDurch nationale Gesetze geregeltbis 100.000 Euro
DurchsetzungNationale MarktüberwachungsbehördenBFIT-Bund und Länderbehörden
Deadline28. Juni 202528. Juni 2025

Bußgelder im EU-Vergleich: Wer droht am härtesten?

Die Unterschiede zwischen den Ländern sind erheblich[3]:

LandMaximale GeldstrafeBesonderheiten
Spanien1.000.000 EuroHöchste Strafe in der EU
Ungarn1.261.164 EuroOder bis zu 5% des Jahresumsatzes
Frankreich300.000 EuroBis zu 50.000 Euro je Dienst
Belgien200.000 Euro
Slowakei200.000 Euro
Niederlande103.000 Euro
Deutschland100.000 EuroTypisch 10.000 bis 100.000 Euro
Irland60.000 EuroEinziges Land mit Strafverfolgung (bis 18 Monate Haft)
Österreich80.000 Euro
Italien40.000 EuroOder bis zu 5% des Umsatzes

Zusätzlich zu Geldstrafen drohen in den meisten Ländern tägliche Zusatzstrafen (ca. 1.000 Euro/Tag) bei anhaltenden Verstößen sowie Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

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Länderspezifische Besonderheiten

Frankreich: RGAA mit 106 Prüfkriterien

Frankreich hat den EAA durch das RGAA (Référentiel Général d'Amélioration de l'Accessibilité) umgesetzt. Es ist strenger als WCAG 2.1 AA: 106 konkrete Prüfpunkte mit exakt definierten Bestanden-/Nicht-bestanden-Kriterien[4].

Besonderheit: Auf der Startseite muss der Barrierefreiheits-Score sichtbar angezeigt werden (z.B. "Barrierefreiheit: Teilweise konform 78%").

Wenn Sie in Frankreich verkaufen: Sie müssen RGAA erfüllen, das über BFSG hinausgeht. RGAA-Konformität bedeutet automatisch BFSG-Konformität, aber nicht umgekehrt.

Spanien: Ley 11/2023

Spanien hat die Richtlinie durch Ley 11/2023 umgesetzt. Beschwerden müssen innerhalb von 7 Tagen bestätigt und innerhalb von 3 Monaten behoben werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, können die Strafen gestaffelt werden[5].

Irland: Strafrechtliche Konsequenzen

Irland ist das einzige EU-Land, das bei schwerwiegenden Verstößen strafrechtliche Konsequenzen vorsieht: bis zu 18 Monate Gefängnisstrafe. Zudem ist die Durchsetzungszuständigkeit auf mehrere Behörden verteilt (ComReg, Coimisiún na Meán, Irish Aviation Authority und weitere).

Was gilt, wenn ich in mehreren EU-Ländern verkaufe?

Ein deutsches Unternehmen, das in Frankreich verkauft, muss beide Anforderungen erfüllen:

  • BFSG für den deutschen Markt
  • RGAA für den französischen Markt

Da RGAA strenger ist als BFSG, empfiehlt sich für EU-weit operierende Unternehmen, den strengsten anwendbaren Standard als Ziel zu definieren. Wer RGAA erfüllt, erfüllt automatisch auch BFSG.

Praktischer Ansatz für EU-Expansion:

  1. WCAG 2.1 AA als Mindeststandard (erfüllt EAA in allen Ländern)
  2. Für Frankreich zusätzlich die 106 RGAA-Kriterien prüfen
  3. Länderspezifische Konformitätserklärungen in der jeweiligen Sprache
  4. Länderspezifische Kontaktkanäle für Barrierefreiheits-Rückmeldungen

EAA-Scope: Was ist EU-weit geregelt?

Folgende Produkte und Dienstleistungen fallen unter den EAA in allen EU-Ländern:

  • Websites und Webanwendungen (B2C)
  • Mobile Anwendungen (Apps)
  • E-Commerce-Plattformen
  • Bankdienstleistungen (Banking-Apps, Online-Banking)
  • E-Books und E-Reader
  • Telekommunikationsdienste
  • Ticketing- und Buchungssysteme

BFSG-spezifisch (über EAA hinaus):

  • Barrierefreie Dokumente (PDFs, Office-Dateien)
  • Biometrische Systeme und Alternativen

Häufig gestellte Fragen

FAQHäufig gestellte Fragen

Muss ich als deutsches Unternehmen den EAA oder das BFSG einhalten?

Das BFSG. Als in Deutschland tätiges Unternehmen gilt das deutsche Umsetzungsgesetz BFSG. Der EAA ist die EU-Richtlinie, das BFSG ist deren nationale Umsetzung.

Wenn ich BFSG erfülle, bin ich dann auch EAA-konform?

Ja, für den deutschen Markt. Für andere EU-Länder gelten deren nationale Umsetzungen, die teilweise strenger sein können (z.B. Frankreich mit RGAA).

Welches Land hat die strengsten EAA-Anforderungen?

Frankreich mit RGAA hat die detailliertesten technischen Anforderungen (106 Kriterien). Spanien hat die höchsten Geldstrafen (bis 1 Million Euro). Irland ist das einzige Land mit möglichen Gefängnisstrafen.

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