BFSG vs. BITV 2.0: Privat vs. Öffentlich erklärt

Deutschland hat ein zweigleisiges Barrierefreiheits-System: BITV 2.0 für öffentliche Stellen seit 2011, BFSG für private Unternehmen ab 2025. Diese Parallelstrukturen führen zu Verwirrung bei Unternehmen, die sowohl öffentliche als auch private Kunden bedienen. Welche Standards gelten wo? Wann überschneiden sich die Anforderungen? Und was bedeutet das für Hybrid-Organisationen wie öffentliche Unternehmen oder PPP-Projekte? Diese detaillierte Analyse bringt Klarheit in das deutsche Barrierefreiheits-Doppelsystem[1][2].
Quick-Orientierung: Wer unterliegt welchem Gesetz?
BFSG: Private Unternehmen mit Verbrauchergeschäft (B2C-Bereich)
Overlap: Bei gemischten Geschäftsmodellen gelten oft beide Standards
Die zwei Säulen der deutschen Barrierefreiheit
Deutschland regelt digitale Barrierefreiheit über zwei separate Rechtsrahmen:
BITV 2.0: Der öffentliche Sektor (seit 2011)
- Vollständiger Name: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
- Rechtsgrundlage: § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- Geltungsbereich: Öffentliche Stellen des Bundes, später auch Länder
- Standard: WCAG 2.1 Level AA (seit 2018 Update)
- Stichtage: 2018 neue Websites, 2020 alle bestehenden Websites
BFSG: Der private Sektor (ab 2025)
- Vollständiger Name: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- Rechtsgrundlage: EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act)
- Geltungsbereich: Private Unternehmen mit Verbrauchergeschäft
- Standard: EN 301 549 (= WCAG 2.1 Level AA + Zusätze)
- Stichtag: 28. Juni 2025 (keine Übergangsfristen für digitale Services)
Geltungsbereiche: Wer unterliegt welchem Gesetz?
BITV 2.0-Verpflichtete: Der öffentliche Sektor
Eindeutig BITV 2.0-pflichtig:
- Bundesbehörden: Ministerien, Bundesämter, nachgeordnete Behörden
- Länderebene: Landesregierungen, Landtage (nach jeweiliger Landes-BITV)
- Kommunen: Städte, Gemeinden, Landkreise
- Bildungseinrichtungen: Öffentliche Schulen, staatliche Universitäten
- Justiz: Gerichte, Staatsanwaltschaften, Notariate
- Sozialversicherung: Krankenkassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften
Öffentliche Unternehmen (komplexer):
- 100% staatlich: Deutsche Bahn AG, Bundesdruckerei - BITV 2.0-pflichtig
- Gemischt öffentlich-privat: Je nach Geschäftsbereich unterschiedlich
- Kommunale Unternehmen: Stadtwerke, öffentlicher Nahverkehr - meist BITV 2.0
BFSG-Verpflichtete: Der private Sektor
Eindeutig BFSG-pflichtig:
- E-Commerce: Online-Shops, Marktplätze, Buchungsportale
- Finanzdienstleistungen: Private Banken, Versicherungen, FinTech
- Telekommunikation: Mobilfunk, Internet-Provider, Streaming-Dienste
- Private Dienstleistungen: Beratung, Software, Healthcare
- Medien und Entertainment: Private TV-Sender, Gaming, Social Media
Ausnahmen und Grenzfälle:
- Mikrounternehmen: < 10 MA + < 2 Mio€ Umsatz (nur Dienstleister, nicht Produkthersteller)
- Reine B2B-Anbieter: Nicht betroffen, außer sie haben auch B2C-Geschäft
- Non-Profit-Organisationen: BFSG-pflichtig, wenn sie Verbrauchergeschäft betreiben
Grauzone: Hybrid-Organisationen
Öffentliche Unternehmen mit B2C-Geschäft (z.B. Deutsche Post, Telekom-Anteile) können sowohl BITV 2.0 als auch BFSG unterliegen - je nach Geschäftsbereich. Lösung: Meist wird der strengere Standard angewendet.
Technische Standards im Vergleich
BITV 2.0: WCAG 2.1 Level AA "pur"
Referenzstandard:
- WCAG 2.1 Level AA: Alle 50 Erfolgskriterien verpflichtend
- Direkte Übernahme: Ohne zusätzliche oder abweichende Anforderungen
- Deutsche Übersetzung: Verfügbar, aber original englische Fassung maßgeblich
- Updates: Automatische Übernahme neuer WCAG-Versionen (derzeit noch 2.1)
Spezielle BITV 2.0-Anforderungen:
- Gebärdensprache: Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
- Leichte Sprache: Zusätzliche Informationen in vereinfachter Sprache
- Erklärung zur Barrierefreiheit: Standardisiertes Format vorgeschrieben
- Feedback-Mechanismus: Kontaktmöglichkeit für Barriere-Meldungen
BFSG: EN 301 549 (WCAG Plus)
Referenzstandard:
- EN 301 549 v3.2.1: Integriert WCAG 2.1 Level AA vollständig
- Zusatzanforderungen: Biometrie, Dokumente, Hardware-Integration
- EU-weite Harmonisierung: Gleicher Standard in allen EU-Mitgliedsstaaten
- Business-Fokus: Praxisorientierte Umsetzung für private Unternehmen
EN 301 549-Spezifika über WCAG hinaus:
- Kapitel 10: Barrierefreie Dokumente (PDFs, Office-Dateien)
- Kapitel 5: Biometrische Systeme und Alternative
- Kapitel 12: Dokumentation und Support-Services
- Kapitel 13: Videotelefonie und ICT mit Videokommuikation
Detaillierter Standard-Vergleich
| Aspekt | BITV 2.0 | BFSG |
|---|---|---|
| Kern-Standard | WCAG 2.1 Level AA | EN 301 549 (inkl. WCAG 2.1) |
| Erfolgskriterien | 50 (25 Level A + 25 Level AA) | 50 + ca. 15 zusätzliche |
| Dokumente | Empfohlen | Verpflichtend (Kapitel 10) |
| Biometrie | Nicht behandelt | Verpflichtende Alternativen |
| Hardware | Nur assistive Technologien | Terminals, Kioske etc. |
| Mobile Apps | Nur wenn öffentlich-rechtlich | Alle B2C-Apps |
| Videos | DGS verpflichtend | Untertitel ausreichend |
| Leichte Sprache | Empfohlen für komplexe Inhalte | Nicht explizit erforderlich |
| Testing-Methoden | WCAG-EM Verfahren | EN 301 549-konforme Prüfung |
| Monitoring | Jährliche Überwachung | Stichprobenartige Kontrollen |
Durchsetzung und Sanktionen
BITV 2.0-Durchsetzung: Föderale Struktur
Überwachungsstellen:
- Bund: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
- Länder: Jeweils eigene Überwachungsstellen (16 verschiedene)
- Kommunen: Integration in bestehende Aufsichtsstrukturen
Durchsetzungsmechanismen:
- Monitoring: Jährliche automatisierte Überprüfungen + Stichproben
- Beschwerden: Bürgermeldungen über Feedback-Mechanismus
- Sanctions: Selten Bußgelder, meist administrative Anweisungen
- Öffentlichkeit: Monitoring-Berichte werden veröffentlicht
Sanktionsrealität bei BITV 2.0:
- Bußgelder: Sehr selten verhängt (< 10 Fälle deutschlandweit seit 2018)
- Maßnahmen: Meist Nachbesserungsaufforderungen mit Fristen
- Compliance-Rate: Ca. 65% bei öffentlichen Stellen (Stand 2024)
BFSG-Durchsetzung: Zentral koordiniert, föderal vollzogen
Vollzugsbehörden:
- Länder: Marktüberwachungsbehörden der 16 Bundesländer
- Koordination: Über Bund-Länder-Arbeitsgruppen
- Spezialisierung: Neue BFSG-Teams in bestehenden Behörden
Durchsetzungsmechanismen:
- Proaktive Kontrollen: Stichprobenartige Überprüfungen ohne Anlass
- Beschwerdebasiert: Verbrauchermeldungen und Hinweise
- Automatisierte Scans: Software-gestützte Massenprüfungen geplant
- Kooperative Ansätze: Beratung vor Sanktion bei erstmaligen Verstößen
Sanktionsrealität bei BFSG (erwartet):
- Bußgelder: 10.000 - 100.000€, häufigere Anwendung erwartet
- Vertriebsverbote: Bei schweren oder wiederholten Verstößen
- Abmahnungen: Durch Konkurrenten und Verbraucherschutzverbände
- Präzedenzfälle: Erste Verfahren ab Juli 2025 erwartet
⚖️ Rechtliche Realität: BFSG wird härter durchgesetzt
BITV 2.0: Quasi keine Bußgelder in 7 Jahren, milde Durchsetzung
BFSG: Explizite Bußgeld-Rahmen, Marktüberwachung-Mentalität, Verbraucherschutz-Fokus
Erwartung: Private Unternehmen werden deutlich häufiger sanktioniert als öffentliche Stellen
Zeitschienen und Übergangsregelungen
BITV 2.0-Timeline: Schrittweise Einführung
Historische Entwicklung:
- 2002: BITV 1.0 (basierend auf WCAG 1.0)
- 2011: BITV 2.0 Einführung
- 2018: Update auf WCAG 2.1, Anwendung auf neue Websites
- 2020: Vollständige Abdeckung aller bestehenden Websites
- 2021: Mobile Apps-Abdeckung
- 2025: Mögliche Aktualisierung auf WCAG 2.2
Übergangszeiten:
- Neue Websites: 12 Monate für Compliance
- Bestehende Websites: 24 Monate Nachbesserung
- Mobile Apps: 18 Monate ab Erstveröffentlichung
BFSG-Timeline: Big Bang-Ansatz
Entwicklung:
- 2019: EU-Accessibility-Act verabschiedet
- 2021: Deutsche BFSG-Umsetzung beschlossen
- 2025: Vollständige Anwendung ab 28. Juni (Tag X)
- 2030: Bestandsverträge müssen angepasst werden
- 2040: Hardware-Terminals (längste Übergangszeit)
Keine Übergangszeiten für digitale Services:
- Websites: Müssen ab 28. Juni 2025 vollständig konform sein
- Mobile Apps: Gleichfalls ab Tag 1 ohne Schonfrist
- Online-Services: Keine stufenweise Einführung möglich
Praktische Auswirkungen für Hybrid-Organisationen
Szenario 1: Kommunales Unternehmen mit B2C-Geschäft
Beispiel: Stadtwerke München
- Öffentlicher Auftrag: Daseinsvorsorge Energie/Wasser → BITV 2.0
- Privates Geschäft: Smartphone-Tarife → BFSG
- Website-Bereiche: Getrennte Compliance je Bereich
- Lösung: Meist einheitlich nach dem strengeren Standard
Szenario 2: Private Uni mit öffentlichen Aufträgen
Beispiel: Private Hochschule mit staatlich finanzierten Studiengängen
- Private Studiengänge: BFSG-pflichtig (Verbrauchergeschäft)
- Staatlich finanziert: BITV 2.0-pflichtig (öffentliche Mittel)
- Forschungsportale: Je nach Finanzierung unterschiedlich
- Lösung: Meist BITV 2.0 als höherer Standard
Szenario 3: Öffentlich-Private Partnerschaft (PPP)
Beispiel: Autobahnbetreiber in PPP-Konstruktion
- Öffentlicher Partner: Bund/Land → BITV 2.0-Orientierung
- Privater Partner: Konzessionär → BFSG-Orientierung
- Nutzer: Autofahrer als "Verbraucher"
- Lösung: Vertraglich geregelt, meist kombinierter Ansatz
💡 Praxis-Tipp: "Higher Standard"-Strategie
Dokumentationspflichten im Vergleich
BITV 2.0-Dokumentation: Standardisiert und umfangreich
Erklärung zur Barrierefreiheit (Pflicht):
- Format: EU-weit standardisiertes Template
- Inhalte: Compliance-Status, bekannte Probleme, Kontaktdaten, Beschwerdeweg
- Aktualisierung: Bei wesentlichen Änderungen, mindestens jährlich
- Publikation: Prominent auf Website verlinkt
Detaillierte Dokumentation:
- Accessibility-Statement: Welche Standards erfüllt/nicht erfüllt
- Test-Berichte: Welche Prüfmethoden angewendet
- Zeitplan: Für noch offene Accessibility-Issues
- Feedback-Verfahren: Wie können Nutzer Barrieren melden
BFSG-Dokumentation: Business-orientiert
Konformitätserklärung (Pflicht):
- Format: Weniger standardisiert, mehr Flexibilität
- Inhalte: EN 301 549-Konformität, Ausnahmen, Kontakt
- Business-Focus: Verständlich für Verbraucher, nicht nur Experten
- Integration: Oft in AGB, Datenschutz oder separaten Bereich
Compliance-Monitoring:
- Internal Documentation: Für Auditoren und Behörden
- User-Communication: Verständliche Erklärungen für Endkunden
- Change Management: Dokumentierte Prozesse für Website-Updates
- Incident Response: Verfahren für gemeldete Accessibility-Probleme
Internationale Einordnung und EU-Kontext
Deutschland im EU-Vergleich: Komplexitäts-Champion
Andere EU-Länder (einfachere Systeme):
- Frankreich: Ein Standard für alle (öffentlich + privat)
- Niederlande: Integrierter Ansatz ohne sektorale Trennung
- Dänemark: Einheitliche Accessibility-Behörde für alle Bereiche
Deutsche Besonderheit:
- Föderalismus: 16 verschiedene Länder-BITV-Varianten
- Sektor-Trennung: Öffentlich vs. privat mit verschiedenen Standards
- Doppel-Regulierung: Manche Organisationen unter beiden Systemen
Harmonisierungs-Trends (2025+):
EU-Druck zur Vereinfachung:
- Digital Services Act: Macht keinen Unterschied öffentlich/privat
- AI Act: Übergreifende Accessibility-Anforderungen
- European Accessibility Act: Ursprünglich für alle Sektoren gedacht
Deutsche Anpassungen erwartet:
- BITV 3.0: Mögliche Harmonisierung mit BFSG ab 2027
- Einheitliche Durchsetzung: Diskussion über zentrale Accessibility-Behörde
- Standard-Vereinheitlichung: EN 301 549 könnte BITV 2.0-Basis werden
Compliance-Strategien für verschiedene Organisationstypen
Strategie für rein öffentliche Organisationen
Fokus auf BITV 2.0:
✅ WCAG 2.1 Level AA vollständige Umsetzung
✅ Gebärdensprache für wichtige Videos
✅ Leichte Sprache für komplexe Inhalte
✅ Standardisierte Erklärung zur Barrierefreiheit
✅ Feedback-Mechanismus einrichten
Strategie für rein private Unternehmen
Fokus auf BFSG:
✅ EN 301 549 vollständige Umsetzung (inkl. WCAG 2.1)
✅ Barrierefreie Dokumente (PDFs, Office-Dateien)
✅ Alternative zu biometrischen Systemen
✅ Konformitätserklärung veröffentlichen
✅ Monitoring und Update-Prozesse
Strategie für Hybrid-Organisationen
Best-of-Both-Ansatz:
✅ Höchster gemeinsamer Standard (meist EN 301 549)
✅ BITV 2.0-Zusätze wo relevant (DGS, Leichte Sprache)
✅ Bereich-spezifische Dokumentation
✅ Doppelte Feedback-Kanäle (öffentlich + privat)
✅ Compliance-Monitoring für beide Standards
Häufig gestellte Fragen zu BFSG vs. BITV 2.0
Unser Stadtwerk verkauft Strom privat und öffentlich - welches Gesetz gilt?
Für öffentliche Kunden (Straßenbeleuchtung etc.) gilt BITV 2.0, für private Kunden BFSG. In der Praxis implementieren die meisten einen einheitlichen Standard.
Sind die technischen Anforderungen von BITV 2.0 und BFSG wirklich unterschiedlich?
Weitgehend identisch, da beide auf WCAG 2.1 Level AA basieren. BFSG hat zusätzliche Anforderungen für Dokumente und Biometrie, BITV 2.0 für Gebärdensprache.
Was passiert bei öffentlichen Unternehmen in privatrechtlicher Form?
Kommt auf das Geschäftsmodell an. Deutsche Post AG ist z.B. bei Briefmonopol BITV-pflichtig, bei DHL-Paketen BFSG-pflichtig.
Können wir als private Uni die milderen BITV 2.0-Sanktionen nutzen?
Nein, private Bildungseinrichtungen mit Studiengebühren unterliegen dem BFSG mit seinen höheren Bußgeldern.
Gilt für NGOs und Vereine BITV 2.0 oder BFSG?
BFSG, wenn sie Verbrauchergeschäft betreiben (z.B. Merchandise, Events). Reine Spendensammlungen sind oft nicht betroffen.
Welcher Standard ist zukunftssicherer - BITV 2.0 oder BFSG?
BFSG/EN 301 549, da es EU-weit harmonisiert ist und schneller auf neue Technologien reagiert.
Können öffentliche Auftraggeber BFSG-Compliance verlangen?
Ja, wenn der Auftragnehmer auch Verbrauchergeschäft betreibt. Oft wird der jeweils höhere Standard vertraglich vereinbart.
Was ist mit internationalen Konzernen, die öffentliche Aufträge haben?
Sie unterliegen meist beiden Standards je nach Geschäftsbereich. SAP z.B. hat BITV-pflichtiges Behörden-CRM und BFSG-pflichtiges B2C-Cloud-Geschäft.
Zukunftsszenarien: Wohin entwickelt sich das System?
Szenario 1: Harmonisierung (wahrscheinlich, 2027+)
Treiber:
- EU-Druck auf einheitliche Standards
- Praktische Probleme bei Doppel-Regulierung
- Erfolg von EN 301 549 als umfassendem Standard
Outcome:
- BITV 3.0 basierend auf EN 301 549
- Einheitliche Durchsetzungs-Behörden
- Sektor-unabhängige Accessibility-Standards
Szenario 2: Verschärfung (möglich, 2026+)
Treiber:
- Erfolgreiche BFSG-Durchsetzung führt zu Nachahmer-Effekt
- EU verschärft Accessibility-Anforderungen (WCAG 2.2, KI-Standards)
- Disability-Advocacy gewinnt politischen Einfluss
Outcome:
- BITV 2.0-Update auf WCAG 2.2
- Zusätzliche Sanktions-Möglichkeiten
- Ausweitung auf neue Technologien (AR/VR, IoT)
Szenario 3: Status Quo (unwahrscheinlich)
Treiber:
- Föderalismus-Beharrung
- Lobby-Arbeit betroffener Organisationen
- Technische Komplexität der Harmonisierung
Outcome:
- Parallele System bleiben bestehen
- Inkrementelle Updates statt grundlegende Reform
- Weiterhin sektorale Unterschiede
Fazit: Navigation im deutschen Barrierefreiheits-Dschungel
Das deutsche Barrierefreiheits-System ist komplex, aber navigierbar. BITV 2.0 und BFSG sind bei den Kern-Anforderungen weitgehend identisch, unterscheiden sich aber in Durchsetzung, Dokumentation und Zusatzanforderungen.
Ihr praktischer Ansatz:
- Sektor-Zuordnung klären: Bin ich öffentlich, privat oder hybrid?
- Standards implementieren: WCAG 2.1 Level AA als gemeinsame Basis
- Spezifika ergänzen: Je nach Sektor zusätzliche Anforderungen
- Monitoring einrichten: Für kontinuierliche Compliance
- Zukunft beobachten: Harmonisierung kommt wahrscheinlich
Die gute Nachricht: Egal ob BITV 2.0 oder BFSG - eine gut implementierte WCAG 2.1 Level AA-konforme Website erfüllt 90% beider Standards. Der Rest sind wichtige, aber überschaubare Ergänzungen.
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