Tab-Taste zeigt Sprunglinks an. Enter aktiviert den ausgewählten Sprunglink und navigiert direkt zum entsprechenden Seitenbereich.

BFSG Kontrollen 2026: So prüfen Behörden Ihre Website

15. Januar 20268 Min. Lesezeit
BFSG Kontrollen 2026: So prüfen Behörden Ihre Website

Die BFSG-Kontrollen sind Realität: Seit September 2025 prüft die MLBF (Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit) aktiv Websites und digitale Dienste auf Barrierefreiheit. Ab Januar 2026 werden die Kontrollen intensiviert und die Dokumentationspflicht konsequent durchgesetzt. Dieser Artikel erklärt genau, wie Behörden prüfen, was sie kontrollieren und wie Sie sich optimal vorbereiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die MLBF in Magdeburg ist seit 26. September 2025 die zentrale Prüfbehörde
  • Kontrollen erfolgen stichprobenartig und auf Beschwerden hin
  • Zwei Prüfarten: formale Kontrolle (Dokumente) und materielle Kontrolle (tatsächliche Barrierefreiheit)
  • Ab 2026 werden Dokumentationspflichten aktiv eingefordert
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 € und Vertriebsverbote

Die MLBF: Wer kontrolliert die BFSG-Einhaltung?

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) ist die zentrale Prüfbehörde für das BFSG. Alle 16 Bundesländer haben sich auf diese gemeinsame Lösung geeinigt, um eine einheitliche Durchsetzung zu gewährleisten.

Kontaktdaten der MLBF:

InformationDetails
AdresseCarl-Miller-Str. 6, 39112 Magdeburg
Telefon+49 391 567 6970
E-Mailkontakt@mlbf-barrierefrei.de
Start26. September 2025
Personal70-100 Mitarbeiter (geplant)

Warum eine zentrale Behörde?

Die MLBF sorgt für:

  • Einheitliche Standards: Gleiche Bewertungsmaßstäbe in allen Bundesländern
  • Spezialisierung: Mitarbeiter mit Expertise in digitaler Barrierefreiheit
  • Effizienz: Keine doppelten Prüfungen durch verschiedene Landesbehörden
  • Rechtssicherheit: Klare Ansprechpartner für Unternehmen

Compliance-Check vereinbaren

Prüfen Sie Ihren aktuellen Barrierefreiheit-Status
Status prüfen lassen

Die zwei Prüfarten: Formal und Materiell

Die MLBF unterscheidet zwischen zwei Kontrolltypen, die unterschiedliche Aspekte Ihrer BFSG-Compliance prüfen.

1. Formale Kontrolle (Dokumentenprüfung)

Bei der formalen Kontrolle werden Ihre Unterlagen und Erklärungen geprüft:

Geprüfte Dokumente:

  • ✅ Konformitätserklärung zur Barrierefreiheit
  • ✅ Technische Dokumentation nach Anlage 2 BFSG
  • ✅ Nachweis der Disproportionalität (falls beantragt)
  • ✅ Barrierefreiheitserklärung auf der Website
  • ✅ Feedback-Mechanismus für Nutzer-Meldungen

Typische Mängel bei formaler Prüfung:

  • Fehlende oder unvollständige Konformitätserklärung
  • Keine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung
  • Dokumentation nicht auf dem aktuellen Stand
  • Kein funktionierender Feedback-Mechanismus

2. Materielle Kontrolle (Praktische Prüfung)

Bei der materiellen Kontrolle wird überprüft, ob Ihre Website oder App tatsächlich barrierefrei nutzbar ist:

Prüfmethoden:

  • Automatisierte WCAG-Scans der gesamten Website
  • Manuelle Tests mit Screenreadern (NVDA, JAWS)
  • Tastatur-Navigation ohne Maus
  • Prüfung von Farbkontrasten und Textgrößen
  • Formular-Tests mit Assistenztechnologien

💡 Wichtig zu wissen

Automatisierte Tests können nur etwa 30% der WCAG-Kriterien prüfen. Die MLBF setzt auch manuelle Tests ein, um komplexe Barrieren zu identifizieren, die Tools nicht erkennen.

Wann und wie wird kontrolliert?

Die MLBF führt Kontrollen auf zwei Wegen durch:

Stichprobenkontrollen (proaktiv)

Die Behörde wählt Unternehmen nach folgenden Kriterien aus:

  • Branchenfokus: E-Commerce, Banking, Versicherungen priorisiert
  • Unternehmensgröße: Größere Anbieter werden häufiger geprüft
  • Zufallsauswahl: Auch kleinere Anbieter können jederzeit geprüft werden
  • Marktbedeutung: Reichweitenstarke Websites im Fokus

Beschwerdebasierte Kontrollen (reaktiv)

Jeder kann Verstöße melden:

  • Verbraucher mit Behinderungen
  • Verbraucherschutzverbände
  • Wettbewerber
  • Behindertenorganisationen

Nach einer Beschwerde muss die MLBF prüfen – sie hat keinen Ermessensspielraum.

Der Kontrollablauf: Schritt für Schritt

Phase 1: Erstkontakt und Dokumentenanforderung

  1. Schriftliche Benachrichtigung durch die MLBF
  2. Frist zur Stellungnahme (typisch: 2-4 Wochen)
  3. Anforderung von Dokumenten:
    • Konformitätserklärung
    • Technische Dokumentation
    • Nachweis der Maßnahmen

Phase 2: Prüfung

PrüfschrittDauerWas passiert
Automatisierter Scan1-2 TageTool-basierte WCAG-Prüfung
Dokumentenprüfung3-5 TageAnalyse der eingereichten Unterlagen
Manuelle Tests5-10 TageScreenreader, Tastatur, Kontraste
Bewertung3-5 TageZusammenfassung der Ergebnisse

Phase 3: Ergebnis und Maßnahmen

Bei Konformität:

  • Keine weiteren Maßnahmen
  • Dokumentation des positiven Ergebnisses

Bei Nicht-Konformität:

  1. Aufforderung zur Mängelbeseitigung (Frist: typisch 4-8 Wochen)
  2. Nachkontrolle nach Fristablauf
  3. Bei fortgesetzter Nicht-Konformität: Bußgeldverfahren

Praxis-Tipp: Die Nachbesserungsfrist nutzen

Unternehmen, die während der Nachbesserungsfrist vollständig compliant werden, können oft mit deutlich reduzierten oder gar keinen Bußgeldern rechnen. Reagieren Sie sofort und kooperativ!

Die Dokumentationspflicht ab 2026

Ab Januar 2026 wird die MLBF die Dokumentationspflicht konsequent prüfen. Das bedeutet:

Was Sie dokumentieren müssen:

  1. Barrierefreiheitserklärung (öffentlich auf der Website)

    • Stand der Konformität
    • Nicht-konforme Inhalte mit Begründung
    • Feedback-Möglichkeit und Kontaktdaten
    • Datum der letzten Prüfung
  2. Interne Dokumentation (auf Anfrage vorzulegen)

    • Durchgeführte Accessibility-Tests
    • Identifizierte Barrieren und Maßnahmen
    • Schulungsnachweise für Mitarbeiter
    • Zeitplan für Verbesserungen
  3. Technische Dokumentation (nach Anlage 2 BFSG)

    • Beschreibung der Barrierefreiheitsmerkmale
    • Angewandte Standards (WCAG, EN 301 549)
    • Prüfberichte und Testergebnisse

Fehlende Dokumentation = Bußgeld

DokumentationsmangelMögliches Bußgeld
Keine Barrierefreiheitserklärung10.000 - 30.000 €
Unvollständige technische Doku10.000 - 50.000 €
Kein Feedback-Mechanismus5.000 - 20.000 €
Keine Kooperation mit Behörde20.000 - 100.000 €

So bereiten Sie sich auf Kontrollen vor

Checkliste für sofortige Umsetzung:

✅ BFSG-Kontroll-Checkliste

Dokumentation:

  • Barrierefreiheitserklärung auf der Website veröffentlicht
  • Feedback-Formular für Barriere-Meldungen eingerichtet
  • Technische Dokumentation erstellt und aktuell
  • Konformitätserklärung vorhanden

Technische Umsetzung:

  • WCAG 2.1 Level AA Konformität geprüft
  • Automatisierte Tests regelmäßig durchgeführt
  • Screenreader-Test absolviert
  • Tastatur-Navigation funktioniert vollständig

Organisation:

  • Verantwortlicher für Barrierefreiheit benannt
  • Team zu WCAG geschult
  • Prozess für Barriere-Meldungen definiert
  • Regelmäßige Audits eingeplant

Was tun bei einer Kontrolle?

  1. Ruhe bewahren: Kontrollen sind normal, keine Panik
  2. Kooperieren: Schnelle und vollständige Antworten
  3. Fristen einhalten: Alle Termine ernst nehmen
  4. Dokumentieren: Eigene Maßnahmen nachweisen
  5. Experten hinzuziehen: Bei komplexen Fällen Berater einschalten

Zusätzliche Durchsetzungswege

Neben der MLBF gibt es weitere Akteure, die BFSG-Verstöße verfolgen können:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen

Das BFSG gilt als Marktverhaltensregel nach dem UWG. Das bedeutet:

  • Konkurrenten können Sie abmahnen
  • Verbraucherschutzverbände können klagen
  • Abmahnkosten kommen zu Bußgeldern hinzu

Zivilrechtliche Klagen

Betroffene Personen können auf:

  • Unterlassung klagen
  • Beseitigung der Barrieren fordern
  • Unter Umständen Schadensersatz geltend machen

Häufig gestellte Fragen zu BFSG-Kontrollen

Wie wahrscheinlich ist eine Kontrolle meines Unternehmens?

Die Wahrscheinlichkeit hängt von Branche und Größe ab. E-Commerce, Banking und große Plattformen werden priorisiert. Aber auch kleinere Anbieter können jederzeit durch Beschwerden ins Visier geraten.

Werden Kontrollen vorher angekündigt?

Formale Kontrollen werden typischerweise mit einer Dokumentenanforderung eingeleitet. Stichprobenartige Website-Scans können jedoch ohne Vorwarnung erfolgen.

Was passiert, wenn ich die Frist zur Stellungnahme verpasse?

Eine verpasste Frist wird als mangelnde Kooperation gewertet und kann zu höheren Bußgeldern führen. Kontaktieren Sie die Behörde bei Verzögerungen proaktiv.

Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen?

Ja, innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Bei formellen Fehlern der Behörde sind die Erfolgsaussichten gut.

Sind Mikrounternehmen von Kontrollen ausgenommen?

Nein, aber Mikrounternehmen (unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. € Umsatz) sind von den Dienstleistungs-Anforderungen befreit. Produktanbieter müssen trotzdem compliant sein.

Wie oft finden Nachkontrollen statt?

Nach einer Beanstandung erfolgt die Nachkontrolle typischerweise 4-8 Wochen nach Ablauf der Nachbesserungsfrist. Bei schweren Verstößen können auch kurzfristigere Kontrollen erfolgen.

Fazit: Proaktiv handeln statt auf Kontrollen warten

Die BFSG-Kontrollen sind keine theoretische Bedrohung – sie finden statt. Unternehmen, die jetzt handeln, haben klare Vorteile:

  • Keine Bußgelder: Compliance vor der Kontrolle schützt vor Strafen
  • Bessere Verhandlungsposition: Dokumentierte Bemühungen werden positiv bewertet
  • Wettbewerbsvorteil: Barrierefreie Websites erreichen mehr Kunden

Warten Sie nicht auf die erste Kontrolle. Lassen Sie Ihre Website jetzt auf BFSG-Konformität prüfen und schließen Sie Lücken, bevor die Behörden es tun.

BFSG-Compliance sichern

Kostenlose Erstberatung für Ihr Unternehmen
BFSG-Beratung buchen

Weiterführende BFSG-Artikel:

Kostenloses Audit Ihrer Website

Lassen Sie uns Ihre Website auf Barrierefreiheit prüfen – kostenlos und unverbindlich

Themen:

BFSG KontrollenMLBFMarktüberwachungBFSG PrüfungBarrierefreiheit KontrolleBFSG 2026DokumentationspflichtBFSG Behörde