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BFSG Konformitätserklärung: Pflichtinhalt, Platzierung und Vorlage 2026

16. März 20268 Min. Lesezeit
BFSG Konformitätserklärung: Checkliste mit Pflichtangaben für barrierefreie Websites

Die BFSG-Konformitätserklärung ist seit dem 28. Juni 2025 Pflicht für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher in Deutschland anbieten. Fehlt sie, riskieren Sie Abmahnungen und Eingriffe der Marktüberwachungsbehörde[1].

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Pflicht seit 28. Juni 2025 für alle B2C-Dienstleister
  • Ausnahme: Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. Euro Umsatz
  • 5 Pflichtangaben nach Anlage 3 BFSG
  • Platzierung: Im Footer, gut sichtbar neben Impressum
  • Jährliche Aktualisierung erforderlich

Was ist die BFSG-Konformitätserklärung?

Die Konformitätserklärung ist ein Pflichtdokument, das Verbraucher darüber informiert, wie zugänglich Ihre Website oder App ist. Sie müssen offenlegen, welchen Standard Sie erfüllen, wo es noch Lücken gibt und wie Nutzer Barrieren melden können.

Das BFSG verpflichtet alle Anbieter von elektronischen Dienstleistungen an Verbraucher, diese Erklärung dauerhaft und zugänglich bereitzustellen[2]. Der technische Standard dahinter ist WCAG 2.1 Level AA, eingebettet in die europäische Norm EN 301 549.

Die 5 Pflichtangaben nach Anlage 3 BFSG

Die gesetzlichen Mindestanforderungen sind klar definiert:

PflichtangabeInhalt
1. Beschreibung der AnforderungenWelche gesetzlichen Zugänglichkeitsstandards gelten (EN 301 549 / WCAG 2.1 AA)
2. AnbieteridentitätName, Adresse und Telefonnummer des Unternehmens (nach Art. 246 EGBGB)
3. LeistungsbeschreibungKurzbeschreibung der angebotenen Dienstleistung
4. KonformitätsstatusVollständig / teilweise / nicht konform, inklusive begründeter Ausnahmen
5. Zuständige BehördeKontaktdaten der Marktüberwachungsbehörde

Zusätzlich empfiehlt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit folgende Angaben, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind:

  • Datum der letzten Prüfung
  • Kontaktformular oder E-Mail-Adresse für Nutzerhinweise auf Barrieren
  • Schlichtungsverfahren bei nicht befriedigter Rückmeldung

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Die drei Konformitätsstufen: Was trifft auf Sie zu?

Sie haben drei Optionen, um Ihren Stand der Barrierefreiheit zu beschreiben:

Option 1: Vollständig konform

Ihre Website oder App erfüllt alle Anforderungen von WCAG 2.1 Level AA ohne Ausnahmen. Das erfordert einen professionellen Audit und laufendes Monitoring. Nur wenige Websites erreichen diesen Status: Studien zeigen, dass weniger als 4% aller Websites die WCAG-Mindestanforderungen vollständig erfüllen[3].

Option 2: Teilweise konform (mit begründeten Ausnahmen)

Der häufigste und realistischste Status. Sie erfüllen die meisten Anforderungen, haben aber begründete Ausnahmen, zum Beispiel:

  • Drittanbieter-Inhalte, die Sie nicht kontrollieren können
  • Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden
  • Nachgewiesene unverhältnismäßige Belastung bei einzelnen Anforderungen

Jede Ausnahme muss konkret benannt und begründet werden. Eine pauschale Aussage wie "wir arbeiten daran" reicht nicht aus.

Option 3: Nicht konform

Diesen Status sollten Sie wenn möglich vermeiden. Er signalisiert, dass Sie das Thema nicht ernst nehmen, und kann Abmahnungen und Behördeneingriffe begünstigen.

Wo muss die Erklärung stehen?

Das BFSG schreibt vor, dass die Erklärung "in allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in anderer gut erkennbarer Weise" verfügbar sein muss[1]. Best Practice in Deutschland:

  • Footer-Link mit der Bezeichnung "Barrierefreiheit" oder "Erklärung zur Barrierefreiheit"
  • Platzierung neben Impressum und Datenschutzerklärung
  • Direkter Aufruf ohne Zwischenseiten
  • Die Erklärung selbst muss barrierefrei sein: ausreichende Kontraste, skalierbare Schrift, Screenreader-kompatibel

Hinweis: Die Erklärung muss selbst barrierefrei sein

Eine Konformitätserklärung, die selbst nicht zugänglich ist, ist ein Widerspruch in sich und kann als Verstoß gewertet werden. Achten Sie auf Schriftgröße, Kontrastverhältnis und Screenreader-Kompatibilität.

Vorlage: Musterstruktur einer BFSG-Konformitätserklärung

Eine rechtskonforme Erklärung folgt diesem Aufbau:

Erklärung zur Barrierefreiheit

[Unternehmensname] ([Adresse], [Telefon]) ist bemüht,
die Website [URL] im Einklang mit dem
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit:
Diese Website ist [vollständig / teilweise / nicht] konform
mit dem Standard EN 301 549 (WCAG 2.1 Level AA).

Nicht barrierefreie Inhalte:
[Konkrete Auflistung bekannter Mängel mit Begründung]

Erstellung dieser Erklärung:
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt und zuletzt
am [Datum] überprüft.

Feedback und Kontakt:
Wenn Sie Barrieren auf unserer Website bemerken,
kontaktieren Sie uns unter [E-Mail/Kontaktformular].

Zuständige Behörde:
[Name und Kontakt der Marktüberwachungsbehörde]

Wichtig: Es gibt keine offizielle Vorlage der deutschen Bundesregierung. Die Erklärung muss individuell auf Ihre Website und Ihren tatsächlichen Konformitätsstatus abgestimmt sein[4].

Was passiert ohne Konformitätserklärung?

Das Fehlen der Erklärung hat konkrete Konsequenzen:

  • Die Marktüberwachungsbehörde (in Deutschland die Länder-Behörden, koordiniert über das BFIT-Bund) kann Kontrollen einleiten und Maßnahmen anordnen
  • Verbraucher und Behindertenverbände können Beschwerden einreichen und Rechtsbehelfe einlegen
  • Wettbewerber können Abmahnungen nach UWG aussprechen, wenn die fehlende Erklärung als wettbewerbswidriges Verhalten gewertet wird
  • Bei fortgesetzten Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro[5]

Checkliste: Ihre Konformitätserklärung im Check

Checkliste BFSG-Konformitätserklärung

  • Erklärung ist im Footer gut sichtbar verlinkt
  • Anbieteridentität mit Name, Adresse und Telefon ist angegeben
  • Konformitätsstatus (vollständig / teilweise / nicht) ist klar benannt
  • Alle bekannten Mängel sind konkret aufgeführt und begründet
  • Feedback-Kanal (E-Mail oder Formular) ist vorhanden
  • Kontaktdaten der Marktüberwachungsbehörde sind genannt
  • Datum der Erstellung und letzten Prüfung ist angegeben
  • Die Erklärung selbst ist barrierefrei (Kontrast, Schrift, Screenreader)
  • Jährliche Aktualisierung ist im Kalender eingetragen

Häufig gestellte Fragen

FAQHäufig gestellte Fragen

Ist die Konformitätserklärung für alle Unternehmen Pflicht?

Nein. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind vom BFSG ausgenommen. Für alle anderen B2C-Dienstleister ist die Erklärung seit dem 28. Juni 2025 Pflicht.

Wie oft muss die Konformitätserklärung aktualisiert werden?

Die Erklärung sollte mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert werden. Bei wesentlichen Änderungen an der Website muss sie sofort angepasst werden.

Gibt es eine offizielle Vorlage der deutschen Bundesregierung?

Nein. Es gibt keine offizielle Regierungsvorlage. Die Erklärung muss individuell auf Ihren tatsächlichen Konformitätsstatus abgestimmt sein. Anlage 3 des BFSG gibt die Pflichtangaben vor.

Kann ich einfach behaupten, vollständig konform zu sein?

Nein. Falsche Angaben in der Konformitätserklärung können als Irreführung gewertet werden. Der Konformitätsstatus muss dem tatsächlichen Stand entsprechen, belegt durch einen Audit.

Was ist der Unterschied zwischen BFSG- und BITV-Konformitätserklärung?

Die BITV-Konformitätserklärung gilt für öffentliche Stellen nach der BITV 2.0. Die BFSG-Konformitätserklärung ist die privatwirtschaftliche Entsprechung nach dem BFSG. Beide basieren auf WCAG 2.1 AA, gelten aber für unterschiedliche Zielgruppen.

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