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Barrierefreie Videos: BFSG-Anforderungen für Untertitel und Audiodeskription 2026

23. März 20267 Min. Lesezeit
Barrierefreie Videos: Screenshot eines Videos mit Untertitel-Symbol und BFSG-Konformitätsbadge

Untertitel für Videos sind keine nette Zusatzfunktion, sondern seit dem 28. Juni 2025 gesetzliche Pflicht für alle B2C-Websites in Deutschland. WCAG 1.2.2 (Level A) verlangt Captions für alle aufgezeichneten Videos mit Ton, das BFSG übernimmt diesen Standard vollständig über EN 301 549[1].

Zahlen, die Sie kennen sollten

  • 92% der Videonutzer schauen Videos ohne Ton[2]
  • 41% von Videos sind ohne Ton oder Untertitel unverständlich
  • 8.800+ Klagen wegen nicht-barrierefreier Videos allein in 2024 (USA)
  • 87,6% der Nutzer aktivieren Untertitel, wenn sie verfügbar sind

Welche WCAG-Kriterien gelten für Videos?

Die WCAG-Anforderungen für Videos sind nach Typ und Level gestaffelt:

WCAG-KriteriumLevelInhaltBFSG-Pflicht?
1.2.1 Audio/Video (aufgezeichnet)ATextalternative für reine Audio- oder VideodateienJa
1.2.2 Captions (aufgezeichnet)AUntertitel für alle Videos mit TonJa
1.2.3 Audiodeskription (aufgezeichnet)ATextbeschreibung oder AudiodeskriptionJa
1.2.4 Captions (Live)AAUntertitel bei Live-ÜbertragungenJa
1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet)AAVollständige AudiodeskriptionJa

Das BFSG verlangt WCAG 2.1 Level AA: Damit sind alle aufgeführten Kriterien Pflicht[3].

Captions vs. Untertitel vs. Audiodeskription: Was ist was?

Captions (Closed Captions)

Captions übertragen den gesamten akustischen Inhalt in Text. Dazu gehören nicht nur gesprochene Worte, sondern auch relevante Geräusche wie [Türklingeln], [Hintergrundmusik] oder [lacht]. Sie sind für gehörlose und schwerhörige Nutzer konzipiert.

Wichtig: Einfache Untertitel in einer Fremdsprache erfüllen die WCAG-Anforderung nicht, wenn sie nur den Dialog übersetzen, ohne akustische Hinweise zu enthalten.

Audiodeskription

Audiodeskription beschreibt relevante visuelle Informationen, die im Ton nicht erfasst werden, zum Beispiel: "Eine Person zeigt auf ein Diagramm links im Bild" oder "Der Sprecher hält ein Dokument hoch." Sie ist für blinde und sehbehinderte Nutzer erforderlich.

Textalternative (Transkript)

Ein vollständiges Transkript des Videos reicht für WCAG 1.2.1 (Level A) bei reinen Audio- oder Stummvideos aus. Bei synchronisierten Medien (Video mit Ton) ist ein Transkript allein nicht ausreichend.

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Was kosten Untertitel? Kosten-Nutzen-Rechnung

Die gute Nachricht: Untertitel sind günstiger als viele Unternehmen annehmen.

MethodeKostenGenauigkeitAufwand
KI-automatisch (Rev, Kapwing)0,10 bis 0,30 Euro/Minute85 bis 95%Nachbearbeitung nötig
Professionell manuell1,50 bis 4,00 Euro/Minute99%+Minimaler Aufwand
Inhouse (geschulte Mitarbeiter)ca. 165 Euro/Stunde99%+Zeitintensiv

Für ein 5-minütiges Produktvideo fallen bei professioneller Vertonung also zwischen 7,50 und 20 Euro an. Die Kosten einer einzigen Abmahnung bei fehlendem Untertitel übersteigen das um ein Vielfaches[4].

Tools für deutsche Untertitel im Vergleich

Automatisierte Lösungen (mit Nachbearbeitung)

  • Rev.com Deutsch-Support, 0,25 Dollar/Minute automatisch, gute Genauigkeit
  • Kapwing Browser-basiert, kostenlose Grundversion, Export in SRT/VTT
  • Sonix.ai Deutsche Sprache unterstützt, 0,10 Dollar/Minute
  • YouTube Automatische Untertitel Kostenfrei, Qualität variiert stark, immer Nachbearbeitung erforderlich

Professionelle Dienste für Deutsch

  • 3Play Media Deutsche Sprachunterstützung, SLA für Qualität
  • GoTranscript Günstige manuelle Transkription, Deutsch verfügbar
  • Amara Open-Source-Tool für Community-Untertitelung

Welche Videos auf Ihrer Website sind betroffen?

Häufige Missverständnisse

Mythos: Nur eigenproduzierte Videos müssen barrierefrei sein.

Fakt: Alle Videos auf Ihrer Website, auch eingebettete YouTube-Videos, fallen unter BFSG. Sie sind verantwortlich für die Inhalte, die Sie auf Ihrer Seite einbinden.

Betroffen sind:

  • Produktvideos und Erklärvideos
  • Testimonial-Videos und Fallstudien
  • Webinar-Aufzeichnungen
  • Anleitungs- und Tutorial-Videos
  • Eingebettete YouTube- oder Vimeo-Videos
  • Hintergrundvideos mit relevantem Ton

Ausgenommen sind:

  • Dekorative Stummvideos ohne relevanten Inhalt
  • Videos, die ausschließlich Musik ohne sprachliche Inhalte enthalten

Schritt-für-Schritt-Umsetzung für Ihr Unternehmen

  1. Bestandsaufnahme: Alle Videos auf Ihrer Website auflisten
  2. Priorisierung: Nach Häufigkeit des Abrufs und Bedeutung für den Kaufprozess sortieren
  3. Automatisch untertiteln: YouTube, Kapwing oder Rev.com nutzen
  4. Nachbearbeiten: Automatisch generierte Untertitel auf Fehler prüfen
  5. Audiodeskription ergänzen: Für Videos mit relevanten visuellen Informationen ohne gesprochene Erklärung
  6. Technische Einbindung: Untertitel als SRT/VTT-Datei einbetten, nicht als "hardsub" (eingebrannte Untertitel) sofern vermeidbar
  7. Testen: Video mit ausgeschaltetem Ton und aktivierten Untertiteln vollständig durchsehen

Häufig gestellte Fragen

FAQHäufig gestellte Fragen

Sind YouTube-Videos auf meiner Website auch betroffen?

Ja. Wenn Sie YouTube-Videos in Ihre Website einbetten, sind Sie für deren Barrierefreiheit verantwortlich. YouTube bietet automatische Untertitel an, die Sie aktivieren und bei Bedarf korrigieren können.

Reicht ein Transkript statt Untertitel?

Für Stummvideos oder reine Audiodateien ja. Für synchronisierte Medien (Video mit gesprochenen Inhalten) sind Captions nach WCAG 1.2.2 verpflichtend. Ein Transkript allein reicht nicht aus.

Müssen auch alte Videos nachträglich untertitelt werden?

Grundsätzlich ja, wenn sie weiterhin auf Ihrer Website angeboten werden. Eine begründete Ausnahme ist möglich, muss aber in der Konformitätserklärung dokumentiert werden.

Wie genau müssen automatische Untertitel sein?

Die WCAG verlangt 'genaue' Captions. Automatisch generierte Untertitel müssen manuell nachbearbeitet werden. Faustregel: kein Fehler pro Minute.

Weiterführende Artikel:

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