BFSG Deadline verpasst: Was jetzt konkret zu tun ist

Die BFSG-Deadline war der 28. Juni 2025. Wenn Sie diese verpasst haben, ist das kein Grund zur Panik, aber es gibt konkreten Handlungsbedarf. Die Frage "Was passiert jetzt?" hängt von drei Faktoren ab: der Art Ihres digitalen Angebots, wann es erstmals angeboten wurde, und ob jemand eine Beschwerde einreicht.
Aktueller Stand der Durchsetzung (Stand 2026)
Die Marktüberwachungsbehörden haben mit der Überwachung begonnen. Erste wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber starteten ab August 2025. Das Risiko wächst mit jedem Monat, in dem keine Maßnahmen ergriffen werden.
Drei Kategorien: Wann gilt was?
Nicht alle Fristen liefen am 28. Juni 2025 ab. Das BFSG unterscheidet nach Art und Alter des Angebots[1]:
| Kategorie | Deadline | Situation |
|---|---|---|
| Neue digitale Dienste (ab 28.06.2025) | Sofort bei Markteinführung | Kein Aufschub möglich |
| Bestehende Dienste (vor 28.06.2025) | 28. Juni 2025 | Bereits abgelaufen |
| Bestehende Serviceverträge | 27. Juni 2030 | 5-Jahres-Übergangszeit |
| Selbstbedienungsterminals (Hardware) | 27. Juni 2030 | Separate Frist |
Das bedeutet: Wenn Sie einen Online-Shop oder eine Website hatten, die vor dem 28. Juni 2025 aktiv war, ist die Compliance-Pflicht bereits abgelaufen. Bestehende Serviceverträge für digitale Dienstleistungen, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, laufen noch bis 2030.
Was sind die realen Risiken jetzt?
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen (höchstes Risiko)
Das größte praktische Risiko kommt nicht von staatlichen Behörden, sondern von Mitbewerbern. Das Unterlassen von Barrierefreiheitsmaßnahmen kann als wettbewerbswidriges Verhalten nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) eingestuft werden. Mitbewerber können bei nachgewiesener Verletzung eine Abmahnung aussprechen, die zur Unterlassung und Kostenersatz verpflichten kann[2].
Behördliche Durchsetzung (mittleres Risiko)
Das BFIT-Bund (Bundesfachstelle Barrierefreiheit) und die Länderbehörden sind für die Marktüberwachung zuständig. Bußgelder bis 100.000 Euro sind möglich, aber die Behörden priorisieren zunächst systematische Verstöße und Unternehmen ohne jegliche Maßnahmen[3].
Beschwerden durch betroffene Nutzer (wachsendes Risiko)
Menschen mit Behinderungen können Beschwerden bei den Marktüberwachungsbehörden einreichen. Eine dokumentierte Konformitätserklärung mit bekannten Mängeln und einem Behebungsplan kann in solchen Fällen strafmildernd wirken.
Compliance-Stand jetzt ermitteln
Wir zeigen Ihnen, wo Sie stehen und was als nächstes zu tun ist
Kostenloses Erstgespräch5-Schritte-Plan: So holen Sie Barrierefreiheit nach
Schritt 1: Compliance-Gap ermitteln (Woche 1)
Führen Sie sofort einen Selbst-Audit durch. Nutzen Sie die kostenlosen Tools WAVE und axe DevTools, um die häufigsten Barrierefreiheitsprobleme zu identifizieren. Eine detaillierte Anleitung finden Sie im Artikel BFSG Selbst-Audit: So prüfen Sie Ihre Website in 60 Minuten.
Dokumentieren Sie alle gefundenen Mängel nach:
- WCAG-Kriterium und Level (A oder AA)
- Häufigkeit des Problems (auf wie vielen Seiten?)
- Schweregrad (kritisch: Level A, oder moderat: Level AA)
Schritt 2: Konformitätserklärung veröffentlichen (Woche 1-2)
Eine Konformitätserklärung ist Pflicht und muss auf Ihrer Website zugänglich sein, auch wenn Ihre Website noch nicht vollständig barrierefrei ist. Sie können darin den aktuellen Status ehrlich dokumentieren.
Zulässige Konformitätsniveaus:
- "Konform": Alle WCAG 2.1 AA-Kriterien erfüllt
- "Teilweise konform": Einzelne Ausnahmen mit Begründung
- "Nicht konform": Keine oder kaum Maßnahmen umgesetzt
Auch ein "Teilweise konform" mit dokumentierten Mängeln und einem Umsetzungsplan ist besser als keine Erklärung. Vollständige Anforderungen erklärt der Artikel BFSG Konformitätserklärung: Pflichtinhalt und Vorlage 2026.
Schritt 3: Kritische Level-A-Mängel sofort beheben (Wochen 2-6)
Level-A-Kriterien sind die schwerwiegendsten Verstöße und stellen für viele Nutzer mit Behinderungen vollständige Ausschlüsse dar. Typische kritische Mängel:
- Fehlende Alt-Texte bei Bildern
- Formularfelder ohne verknüpfte Labels
- Keyboard Traps (Nutzer kommen mit Tastatur nicht mehr aus einem Element heraus)
- Videos ohne Untertitel (bei voraufgezeichneten Inhalten)
- Zu geringe Farbkontraste unter 3:1
Schritt 4: Umsetzungsplan mit Zeitplan erstellen (Woche 2)
Erstellen Sie intern einen realistischen Zeitplan für die vollständige Behebung aller Mängel. Dieser Zeitplan dient zwei Zwecken:
- Interne Steuerung der Maßnahmen
- Dokumentation des ernsthaften Bemühens im Fall einer behördlichen Überprüfung
Der "unverhältnismäßige Aufwand"-Einwand: Das BFSG erlaubt in begründeten Einzelfällen eine Ausnahme, wenn die Umsetzung einen unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Aufwand darstellt. Diese Ausnahme muss aber dokumentiert und in der Konformitätserklärung begründet werden. Pauschal gilt sie nicht.
Schritt 5: Professionellen Audit in Auftrag geben (Monat 2-3)
Automatisierte Tests finden nur etwa 57% der Barrierefreiheitsprobleme. Die restlichen 43% erfordern manuellen Test mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien. Ein professioneller Audit liefert eine rechtlich belastbare Grundlage für Ihre Konformitätserklärung.
Gilt die Kleinstunternehmen-Ausnahme für Sie?
Wenn Ihr Unternehmen unter 10 Mitarbeiter hat und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz liegt, sind Sie nach §3 BFSG als Kleinstunternehmen von den BFSG-Pflichten ausgenommen. Diese Ausnahme gilt aber nur für die BFSG-Verpflichtungen, nicht für das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), das für alle Arbeitgeber gilt.
Wichtig: Die Ausnahme muss aktiv in Anspruch genommen werden. Auch Kleinstunternehmen sollten dokumentieren, dass sie die Ausnahme bewusst anwenden.
Häufig gestellte Fragen
FAQHäufig gestellte Fragen
Ich habe die Deadline verpasst. Werde ich sofort bestraft?
Was ist wichtiger: technische Fixes oder Konformitätserklärung?
Gilt die 2030-Frist auch für meinen Online-Shop?
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