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BFSG für Agenturen: Haftung, Verträge und Best Practices 2026

1. Juni 20267 Min. Lesezeit
BFSG für Agenturen: Web-Agentur-Team präsentiert Website an Kunden mit BFSG-Konformitätsbadge und Vertragsunterlagen

Webagenturen stehen beim BFSG in einer Doppelrolle: Als Dienstleister sind sie für ihre eigene Website BFSG-pflichtig. Und als Auftragnehmer für Kundenprojekte können sie für mangelnde Barrierefreiheit haften, wenn dies vertraglich zugesagt oder gesetzlich vorgeschrieben war. Die entscheidende Frage ist, was im Vertrag steht und was beim Abnahmeprozess dokumentiert wurde.

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Warum das entscheidend ist

  • Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB): Agentur schuldet ein Ergebnis. Bei Mängeln: 2-jährige Mängelhaftung, Nachbesserungspflicht, Minderung, Rücktritt möglich. Typisch für Website-Projekte.
  • Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB): Agentur schuldet Arbeit, kein Ergebnis. Keine Mängelhaftung im technischen Sinne. Typisch für laufende Betreuung/Hosting.

Wann haftet eine Agentur für BFSG-Mängel?

Die Haftung einer Webagentur hängt vom Vertragsinhalt ab. Drei Szenarien[1]:

Szenario 1: BFSG-Konformität ist explizit vereinbart Wenn der Vertrag WCAG 2.1 AA oder BFSG-Konformität als Leistungsmerkmal benennt und die Website diese nicht erfüllt, liegt ein Sachmangel nach §633 BGB vor. Der Auftraggeber kann Nachbesserung verlangen, und nach zweimalig fehlgeschlagener Nachbesserung auch Minderung oder Rücktritt.

Szenario 2: BFSG-Konformität ist nicht explizit vereinbart, aber Kunde ist BFSG-pflichtig Hier ist die Rechtslage weniger eindeutig. Argumente für eine implizite Pflicht zur BFSG-Konformität: Eine Website für einen BFSG-pflichtigen Kunden, die gegen geltendes Recht verstößt, könnte als mangelhaft im Sinne des §633 Abs. 2 Nr. 3 BGB (negative Beschaffenheit) eingestuft werden.

Szenario 3: Agentur erstellt Website für Kleinstunternehmen, das BFSG-ausgenommen ist Wenn der Auftraggeber selbst nicht BFSG-pflichtig ist, gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine implizite BFSG-Pflicht. Aber auch hier empfiehlt sich eine schriftliche Klärung.

Was in Agenturverträge gehört

Klausel 1: BFSG-Anwendbarkeit klären

§ X — Barrierefreiheit

(1) Auftraggeber bestätigt, dass der zu erstellende digitale Dienst
    unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fällt / nicht fällt.

(2) [Bei Anwendbarkeit:]
    Der Auftragnehmer erstellt den digitalen Dienst entsprechend den
    Anforderungen von WCAG 2.1 Level AA in der zum Zeitpunkt des
    Projektabschlusses geltenden Fassung.

(3) Die Barrierefreiheitsprüfung umfasst: automatisierte Tests (axe/WAVE)
    sowie manuelle Tests der folgenden Kernseiten: [Liste].
    Nicht umfasst: Nachträgliche Inhalte des Auftraggebers, Drittanbieter-
    Komponenten [Liste], und Inhalte in eingebetteten Drittsystemen.

Klausel 2: Leistungsumfang abgrenzen

Entscheidend ist die Abgrenzung des Verantwortungsbereichs. Eine Webagentur kann nicht für Inhalte haften, die der Kunde nach Übergabe selbst einpflegt:

§ X — Abgrenzung der Verantwortlichkeiten

(1) Auftragnehmer ist verantwortlich für die technische Barrierefreiheit
    der gelieferten Komponenten, Templates und des CMS-Grundgerüsts.

(2) Auftraggeber ist verantwortlich für:
    - Alle nach Projektabschluss eingepflegten Inhalte (Texte, Bilder,
      Videos, Dokumente)
    - Alt-Texte für eigene Bilder
    - Barrierefreiheit von Drittanbieter-Plugins, die nachträglich
      installiert werden

(3) Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Inhalte oder Komponenten,
    die außerhalb des vereinbarten Projektumfangs liegen.

Klausel 3: Abnahme und Dokumentation

§ X — Abnahme und Barrierefreiheitsdokumentation

(1) Zur Abnahme legt der Auftragnehmer vor:
    - Axe DevTools Prüfbericht (alle kritischen Seiten)
    - Dokumentation bekannter Einschränkungen mit Begründung
    - Konformitätserklärung nach BFSG-Anlage 3 (Entwurf)

(2) Der Auftraggeber prüft und bestätigt die Abnahme schriftlich
    innerhalb von 14 Tagen.

(3) Bekannte, nicht behobene Einschränkungen, die im Prüfbericht
    dokumentiert und vom Auftraggeber zur Kenntnis genommen wurden,
    begründen keinen Mangel nach §633 BGB.

Agentur-Workflow für BFSG-Projekte

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Phase 1: Anforderungsanalyse

  • BFSG-Anwendbarkeit des Kunden klären (B2C oder B2B? Kleinstunternehmen?)
  • Scope der Barrierefreiheitsprüfung schriftlich festlegen
  • Drittanbieter-Komponenten identifizieren und Verantwortlichkeit klären

Phase 2: Design und Entwicklung

  • Kontrast-Check im Design: Prototypen in Figma oder Sketch mit Contrast-Plugins prüfen
  • Semantisches HTML: Regelmäßige Code-Reviews auf korrekte Heading-Struktur, Label-Input-Verknüpfungen, ARIA-Rollen
  • CI/CD-Integration: axe-core als Testschritt in der Build-Pipeline einbinden (z.B. mit jest-axe oder Playwright axe-Addon)
// Beispiel: axe-core in Playwright-Tests
import { checkA11y } from 'axe-playwright';

test('Homepage accessibility', async ({ page }) => {
  await page.goto('/');
  await checkA11y(page, null, {
    detailedReport: true,
    detailedReportOptions: {
      html: true
    }
  });
});

Phase 3: Qualitätssicherung vor Abnahme

Checkliste für die Abnahme:

  • Automatisierter axe DevTools-Scan aller Kernseiten: 0 kritische Fehler
  • Tastaturnavigation durch alle Kernfunktionen
  • Screenreader-Test (NVDA + Chrome, VoiceOver + Safari) für Hauptnutzerflows
  • Konformitätserklärung auf Vollständigkeit geprüft
  • Prüfbericht mit bekannten Einschränkungen dokumentiert

Subunternehmer und Plug-in-Lieferanten einbeziehen

Viele Webprojekte nutzen Drittanbieter-Komponenten: Buchungssysteme, Chat-Widgets, Payment-Provider, Formularlösungen. Wenn diese Komponenten nicht barrierefrei sind, stellt das ein Problem dar.

Best Practices für Drittanbieter-Komponenten:

  • Vor dem Projekt: Barrierefreiheits-Status des Drittanbieters prüfen (VPAT-Dokument oder eigene Konformitätserklärung anfordern)
  • Im Vertrag: Ausschluss der Haftung für nicht-barrierefreie Drittanbieter-Komponenten, die der Auftraggeber vorschreibt
  • Bei eigener Wahl: Barrierefreie Alternativen bevorzugen und im Angebot dokumentieren

Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil positionieren

Agenturen, die Barrierefreiheit proaktiv als Leistung anbieten, profitieren mehrfach:

  • Differenzierung: Wenige Agenturen bieten BFSG-Konformität als explizite Leistung an
  • Höherer Projektwert: Barrierefreiheitsaudits und Screenreader-Tests rechtfertigen höhere Projektpreise
  • Langfristige Kundenbindung: Laufende Barrierefreiheitspflege als wiederkehrender Umsatz
  • Rechtliche Absicherung: Saubere Abnahmeprozesse schützen vor späteren Haftungsansprüchen

Für Agenturen, die mit öffentlichen Auftraggebern (Behörden, Hochschulen, kommunale Unternehmen) arbeiten, ist BFSG-Konformität bereits seit Jahren Pflichtbestandteil in Ausschreibungen nach BITV 2.0[2].

Häufig gestellte Fragen

FAQHäufig gestellte Fragen

Haftet meine Agentur automatisch für BFSG-Konformität?

Nicht automatisch, aber klare vertragliche Regelungen schützen beide Seiten. Ohne explizite Ausschlüsse gibt es ein Risiko impliziter Haftung bei BFSG-pflichtigen Kunden.

Wie lange läuft die Mängelhaftung beim Werkvertrag?

2 Jahre ab Abnahme nach §634a BGB. Innerhalb dieser Zeit kann der Auftraggeber Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz verlangen.

Muss die Agentur-eigene Website BFSG-konform sein?

Ja, wenn Privatpersonen angesprochen werden (Kontaktformulare, Anfragestrecken). Die Kleinstunternehmen-Ausnahme gilt bei unter 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. Euro Umsatz.

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