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Barrierefreie Stellenanzeigen: BFSG-Pflichten für HR und Recruiting 2026

4. Mai 20266 Min. Lesezeit
Barrierefreie Stellenanzeigen: Bewerbungsformular mit korrekten Labels und Barrierefreiheits-Symbolen

Karriereseiten und Stellenanzeigen sind aus zwei Gründen barrierefreiheitspflichtig: Das BFSG gilt für alle öffentlich zugänglichen Bereiche Ihrer Website, einschließlich Karriereseiten. Und das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) verpflichtet jeden Arbeitgeber in Deutschland ohne Ausnahme zu einem diskriminierungsfreien Bewerbungsprozess, unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz[1].

Wichtig: Zwei getrennte Rechtspflichten

  • BFSG: Gilt für Dienstleister, die digitale Dienste an Verbraucher anbieten (Kleinstunternehmen ausgenommen). Öffentliche Karriereseiten = Verbraucherkontakt.
  • AGG: Gilt für ALLE Arbeitgeber ohne Ausnahme. Keine Größenschwelle. Diskriminierungsfreies Recruiting ist Pflicht.

Warum Karriereseiten BFSG-Pflichten auslösen

Eine Karriereseite richtet sich an Privatpersonen als potenzielle Bewerber. Das ist per Definition ein Kontakt mit Verbrauchern und löst die BFSG-Pflicht aus, auch wenn das Kerngeschäft des Unternehmens rein B2B ist[2].

Das bedeutet: Auch ein Softwareunternehmen, das ausschließlich an andere Unternehmen verkauft, muss seine Karriereseite und Bewerbungsformulare barrierefrei gestalten.

Das AGG: Diskriminierungsfreies Recruiting ohne Ausnahme

Das AGG verbietet Diskriminierung bei Einstellungsentscheidungen aufgrund von:

  • Rasse oder ethnischer Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • Sexueller Identität

Für das Recruiting bedeutet das: Ein nicht barrierefreier Bewerbungsprozess, der Menschen mit Behinderungen ausschließt, kann als AGG-Diskriminierung gewertet werden.

Konsequenzen einer AGG-Verletzung beim Recruiting:

  • Betroffene können Schadensersatz verlangen: bis zu drei Monatsbruttogehälter des nicht besetzten Stellen
  • Die Klage muss innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Absage eingereicht werden
  • Gerichtliche Schritte innerhalb von 3 Monaten nach der Absage[3]

Was große Job-Portale über Barrierefreiheit sagen

StepStone hat in seiner offiziellen Barrierefreiheitserklärung erklärt, dass die Plattform noch nicht WCAG 2.1 AA konform ist und aktiv an Verbesserungen arbeitet. Das Unternehmen hat eine Partnerschaft mit AbilityNet eingegangen und ein internes "Champions of Accessibility Network" gegründet[4].

Das zeigt: Selbst große Plattformen haben noch Handlungsbedarf. Als Arbeitgeber, der Stellenanzeigen auf solchen Portalen schaltet, ist es daher wichtig, auch den eigenen Anteil barrierefrei zu gestalten: die Inhalte der Anzeige, den Bewerbungsprozess und die eigene Karriereseite.

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Konkrete WCAG-Anforderungen für Stellenanzeigen

Bilder und Fotos in Stellenanzeigen

BildtypAlt-Text-PflichtBeispiel
Dekoratives Bildalt="" (leer)Hintergrundbild ohne inhaltliche Bedeutung
Firmenlogoalt="[Firmenname] Logo"Pflicht
Team-/BürofotoBeschreibender Alt-Textalt="Entwicklungsteam beim Stand-up Meeting in Berlin"
Headerbild mit TextText als Alt-TextWenn Text im Bild wichtig ist

Bewerbungsformulare

Jedes Formularfeld braucht ein sichtbares und programmatisch verknüpftes Label. Platzhaltervtext (placeholder) ist kein Ersatz:

<!-- Richtig: Label und Input verknüpft -->
<label for="name">Vollständiger Name <span aria-label="Pflichtfeld">*</span></label>
<input type="text" id="name" name="name" required>

<!-- Falsch: Nur Placeholder -->
<input type="text" placeholder="Vollständiger Name">

Fehlermeldungen müssen konkret sein:

<!-- Richtig: Beschreibende Fehlermeldung -->
<div role="alert" id="email-error">
  Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein, zum Beispiel: name@unternehmen.de
</div>

<!-- Falsch: Nur visuelle Markierung -->
<input style="border: 2px solid red" type="email">

Textgestaltung in Stellenanzeigen

  • Keine Vollgroßschreibung (ALL CAPS) in ganzen Sätzen: Screenreader lesen jeden Buchstaben einzeln
  • Listen statt Absätze für Anforderungen und Aufgaben: Besser strukturiert für Screenreader und Suchmaschinen
  • Klare Überschriftenstruktur: H1 für Stellentitel, H2 für Abschnitte (Aufgaben, Anforderungen, Benefits)
  • Farbkontrast: Mindestens 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund

Barrierefreier Bewerbungsprozess: Der komplette Ablauf

SchrittBarrierefreiheits-Anforderung
Stellenanzeige findenSuchfunktion per Tastatur, Filter zugänglich
Stellenanzeige lesenSemantische Struktur, ausreichender Kontrast
Bewerbungsformular ausfüllenLabels, Fehlermeldungen, Tastaturnavigation
Datei-Upload (Lebenslauf, PDF)Dateiupload-Button zugänglich, Formate klar benannt
AbsendenBestätigungsmeldung für Screenreader lesbar
Automatische Eingangsbestätigung per E-MailBarrierefreie E-Mail (vgl. BFSG E-Mail-Pflichten)
Einladung zum VorstellungsgesprächKlare Zeitangaben, zugängliche Terminvereinbarung

Häufig gestellte Fragen

FAQHäufig gestellte Fragen

Gilt das BFSG für Karriereseiten auch für kleine Unternehmen?

Das BFSG hat eine Kleinstunternehmen-Ausnahme. Aber das AGG gilt für ALLE Arbeitgeber ohne Ausnahme. Jedes Unternehmen muss sicherstellen, dass sein Bewerbungsprozess Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert.

Was ist, wenn der Bewerbungsprozess über ein Drittanbieter-ATS läuft?

Sie sind als Arbeitgeber für den gesamten Bewerbungsprozess verantwortlich. Bei der Wahl eines ATS sollten Sie auf WCAG-Konformität achten und dies vertraglich absichern.

Darf ich in einer Stellenanzeige nach dem Gesundheitszustand fragen?

Nein. Gesundheitsanforderungen beinhalten erhöhtes Diskriminierungspotenzial. Solche Angaben können als AGG-Verstoß gewertet werden.

Weiterführende Artikel:

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